Winterdienst

Die BEST AöR ist Ihr Ansprechpartner für den örtlichen Winterdienst in Bottrop, Kirchhellen und Grafenwald. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Fragen zum Thema

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Was bedeutet „erforderliche Breite“?
Die erforderliche Breite richtet sich nach der Anzahl der Fußgänger. Mit der vorgeschriebenen Mindestbreite von 1,50 m kommen Sie Ihrer Pflicht nach. Mehr erfahren
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Was passiert, wenn ich den Winterdienst nicht durchführe?
Wenn Sie den Winterdienst nicht durchführen, gehen Sie ein Risiko ein. Kommt es zu einem Unfall mit einer verletzten Person, kann es sein, dass Sie für den Schaden aufkommen müssen. Allerdings sind Fußgänger, und Autofahrer auch dafür verantwortlich, sich den winterlichen Bedingungen anzupassen und besonders vorsichtig zu sein. Mehr erfahren
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Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für den Winterdienst?
Im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) vom 19. Dezember 1978 in der jeweils aktuellen Fassung und in der Straßenreinigungssatzung der BEST AöR. Mehr erfahren
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Wer ist Räum- und Streupflichtiger?
Die Anlieger sind räum- und streupflichtig. Das sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Aber auch Nutzer eines Grundstücks sind räumpflichtig, sofern ihr Gebrauchsrecht im Grundbuch vermerkt ist. Mehr erfahren
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Wo muss die Räum- und Streupflicht durchgeführt werden?
Auf den nächstgelegenen Gehwegen in der erforderlichen Breite. Bei Straßen ohne Gehweg auf der Lauffläche. Mehr erfahren
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Was wird von meiner Gebühr bezahlt?
Alle Winterdienstkosten, die entstehen, um die sichere Fortbewegung von Fußgänger, Autofahrer und anderen Verkehrsteilnehmer im Stadtgebiet gemäß der Straßenreinigungssatzung zu gewährleisten, werden von Ihrer Gebühr bezahlt. Mehr erfahren
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Was kostet mich der Winterdienst?
Die BEST AöR erhebt Gebühren im Rahmen der aktuellen Straßenreinigungssatzung. Diese finden Sie unter www.best-bottrop.de. Die Winterdienstgebühr wird nur von Eigentümern erhoben, deren Grundstücke in den Straßen mit W1 und W2 liegen. Eigentümer von Grundstücken in den Straßen mit W3 und W4 bezahlen keine Winterdientsgebühr. Die Gebühren errechnen sich aus der Winterdienststufe Ihrer Straße und den laufenden Frontmetern. Mehr erfahren
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Kann jemand für mich den Winterdienst übernehmen?
Ja. Dies könnten z.B. Nachbarn oder ein entsprechendes Fachunternehmen sein. Achten Sie bei der Übertragung an Dritte auf eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Mehr erfahren
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Wann tritt meine Haftpflichtversicherung ein?
Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung auf Ihre Winterdiensttauglichkeit, damit sie Ihnen für Unfälle, die mit Ihrer Winterdienstpflicht zusammenhängen, Versicherungsschutz bietet. Bei grober Fahrlässigkeit tritt die Versicherung üblicherweise nicht ein. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Versicherung, was diese darunter versteht. Mehr erfahren
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Mir gehört ein sogenanntes Hinterliegergrundstück. Bin ich auch zum Winterdienst verpflichtet?
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Mehr erfahren
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Wann räumt der Winterdienst der BEST AöR meine Straße?
Der Winterdienst findet nach festen Plänen statt. Zunächst werden alle Hauptverkehrsstraßen geräumt. Danach erst alle Seiten- oder Nebenstraßen. Mehr erfahren
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Was darf ich zum streuen verwenden?
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte setzen Sie der Umwelt zu Liebe Salz nur dort ein, wo es unbedingt nötig ist; zum Beispiel an hügeligen, steilen Strecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen. Mehr erfahren
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Gibt es eine Broschüre zum Winterdienst?
Ja. Diese können Sie auf Anfrage von der BEST AöR übersendet bekommen. Mehr erfahren
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Kann die BEST AöR meine private Einfahrt oder mein Grundstück vom Schnee räumen.
Nein, das müssen Sie selber organisieren. Mehr erfahren
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Wie müssen Eigentümer den Winterdienst auf Fahrbahnen in der Winterdienststufe 3 durchführen?
Eigentümer, deren Grundstücke an Straßen der Winterdienststufe 3 liegen, ist die Winterwartung der Fahrbahnen übertragen. Dies bedeutet, dass bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder Einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn vorrangig mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bzw. zu räumen sind. Sofern nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Eigentümer vorhanden ist, erstreckt sich die Streu- und Räumpflicht auf die gesamte Fahrbahn. Mehr erfahren
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Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen?
Ja. Bitte räumen Sie diese so, dass die Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen sowie die Haltestelle sicher erreichen können. Um „Haltestelleninseln“ auf der Fahrbahn kümmert sich die BEST AöR. Besteht zwischen Haltestellenbereich und Gehweg ein Radweg, so ist für den Haltestellenbereich ebenfalls die BEST AöR zuständig. Mehr erfahren
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Was bedeutet „Streupflicht“?
Bei Glätte muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs gewährleistet werden. Falls das Streumittel bei anhaltender Glättebildung (z.B. Eisregen) seine Wirkung verliert, müssen Sie ggf. mehrmals nachstreuen. Mehr erfahren
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Mein Grundstück ist ein Eckgrundstück.
Wo muss ich streuen? Anlieger, deren Grundstücke/Eckgrundstücke an Straßenkreuzungen bzw. -einmündungen liegen, müssen zusätzlich die fortgesetzten Gehwege bzw. Fußgängerbereiche bis an den Fahrbahnrand räumen und streuen. In Straßen ohne abgetrennten Gehweg streuen Sie über die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Mehr erfahren
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Gehören Radwege zu Gehwegen oder zur Fahrbahn?
Radwege unterfallen gemäß §§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 der Straßenreinigungssatzung Bottrop entweder Gehwegen oder Fahrbahnen. D.h. wenn das Verkehrszeichen 240 (zu § 41 StVO) aufgestellt wurde, ist der Radweg Teil des Gehweges. In allen anderen Fällen gehört er zur Fahrbahn. Entscheidend ist jedoch in welche Winterdienststufe Ihre Straße eingeteilt ist. Diese besagt, welche Räum- und Streupflichten entweder die BEST AöR oder Sie als Eigentümer erfüllen müssen. Die Winterdienststufe für Ihre Straße können Sie der Anlage 2 zur Straßenreinigungssatzung entnehmen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter Abfallwirtschaft - Satzungen und Gebühren. Mehr erfahren

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