Elektrogeräte

Ihr Fernsehgerät hat nach dem letzten Heimspiel den Geist aufgegeben? Jetzt brauchen Sie Platz für ein neues Gerät? Kein Problem - wir entsorgen Ihre alten Elektrogeräte.

Elektrokleingeräte

wie Rasierapparate, Kaffeemaschinen oder Föhn können Sie an vielen Sammelstellen beim örtlichen Handel in den Stadtteilen abgeben. Außerdem können Sie Elektrogroß- und Elektrokleingeräte auf unseren beiden Recyclinghöfen kostenlos abgeben.

Zu den Recyclinghöfen

Voraussetzung für die
kostenfreie Annahme

Aus allen elektrischen und elektronischen Geräten müssen eventuell vorhandene Batterien und Akkus vor der Anlieferung an den Recyclingöfen oder der Bereitstellung zur Sperrmüllabfuhr entnommen werden. Diese Batterien und Akkus selbst können natürlich weiterhin an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z. B. elektrische Zahnbürsten und Rasierer, Laptops oder MP3-Player) müssen vor der Anlieferung bzw. Abholung von den übrigen Altgeräten getrennt werden.

Elektro Gesetz

Bereits seit dem 24. März 2006 dürfen Elektrogeräte auf keinen Fall in der Restmüll-Tonne entsorgt werden!
Nach dem so genannten „neuen Elektro-Gesetz“ müssen alle Elektro-Altgeräte wie auch bestimmte Lampen einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Weitere Informationen und die vollständigen Gesetzestexte finden Sie hier.

Wussten Sie schon?

Geräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro-Altgeräte enthalten erhebliche Mengen an Schadstoffen, zum Beispiel die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW und müssen getrennt entsorgt werden. Vor der Entsorgung sind aus den Geräten Batterien und/oder Akkus zu entfernen.

Für welche Geräte gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?

Das Gesetz gilt für zehn Gerätekategorien. Fast alle mit elektrischer Energie (Netz/Batterien/Akkus) betriebenen Produkte können betroffen sein. Bei den zehn Kategorien handelt es sich um folgende elektrische und elektronische Geräte:

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte)
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  10. Automatische Ausgabegeräte

Beispiel für die Aufteilung der Gruppen in Groß bzw. Kleingeräte

Elektrogroßgeräte

  • Kühlgeräte
  • Gefrierschränke und -truhen
  • Waschmaschinen
  • Trockner
  • E-Herde
  • Gasherde mit Elektrozündung
  • Geschirrspüler
  • TV-Geräte über 37 cm Bildschirmdiagonale
  • Computer inkl. PC-Monitor mit mehr als 15 Zoll Bildschirmgröße
  • Ölradiatoren.

Elektrokleingeräte

  • Kaffeemaschinen
  • Toaster
  • Rasierapparate
  • elektrische Zahnbürsten
  • Haartrockner
  • tragbare TV-Geräte bis zu 37 cm Bildschirmdiagonale.



Wir sind für Sie da!

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Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
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