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Was kostet mich der Winterdienst?

Die BEST AöR erhebt Gebühren im Rahmen der aktuellen Straßenreinigungssatzung. Diese finden Sie unter www.best-bottrop.de. Die Winterdienstgebühr wird nur von Eigentümern erhoben, deren Grundstücke in den Straßen mit W1 und W2 liegen. Eigentümer von Grundstücken in den Straßen mit W3 und W4 bezahlen keine Winterdientsgebühr. Die Gebühren errechnen sich aus der Winterdienststufe Ihrer Straße und den laufenden Frontmetern.

Wir sind für Sie da!

02041 7969 -0

Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

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