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Vor meinem Grundstück befindet sich eine Haltestelle. Muss ich auch dort den Winterdienst durchführen?

Ja. Bitte räumen Sie diese so, dass die Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen sowie die Haltestelle sicher erreichen können. Um „Haltestelleninseln“ auf der Fahrbahn kümmert sich die BEST AöR. Besteht zwischen Haltestellenbereich und Gehweg ein Radweg, so ist für den Haltestellenbereich ebenfalls die BEST AöR zuständig.

Wir sind für Sie da!

02041 7969 -0

Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

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