Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich aus verschiedenen Faktoren:
a. die Länge der, der Erschließungsanlage (Erschließungsstraße) zugewandten Grundstücksseite (Frontlängen),
b. die Straßenart
c. die Reinigungsklasse und
d. die Winterdienststufe
Straßenverzeichnis - Reinigungsstufen
Straßenverzeichnis - Winterdienststufen
Die Benutzungsgebühren für 2021 betragen für einen Meter Frontlänge jährlich
Reinigungsklassen | Kosten |
---|---|
Reinigungsklasse S 0 | 0,00 € |
Reinigungsklasse S 1 | 0,00 € |
Reinigungsklasse S 2 | 1,71 € |
Reinigungsklasse S 3 | 3,42 € |
Reinigungsklasse S 4 | 6,83 € |
Reinigungsklasse S 5 | 20,50 € |
Für den Winterdienst wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Sie beträgt für einen Meter Frontlänge jährlich in
Winterdienststufen | Kosten |
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Winterdienststufe 1 | 0,79 € |
Winterdienststufe 2 | 0,72 € |
Winterdienststufe 3 | 0,00 € |
Winterdienststufe 4 | 0,00 € |
Für Anwohner von sog. Hinterliegerstraßen wird die Straßenreinigungsgebühr gesondert berechnet.
Fragen Sie hierzu unsere Kundenberater unter Tel.: 02041-7969-11.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungssatzung.