Spezielle Hinweise zu den Abfallarten
Allgemeiner Hinweis: Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Bauschutt
Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, die bei Baumaßnahmen anfallen.
Das darf rein:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- reiner Betonabbruch
- Fliesen und Kacheln
- Dachziegel
- Mörtel- und Putzreste
- Waschbecken und Toiletten
Ausgeschlossen sind:
- alle flüssigen Abfälle
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Gas- oder Porenbeton
- Metalle z.B. Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Gipskartonplatten
- Styroporplatten oder Teeranhaftungen
- Glasreste
- Kunststofffolien, Farbeimer und Lackdosen
Achtung: Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen beladen ist, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (höhere Kosten) entsorgen.
Bodenaushub mit Steinen
Mineralische Stoffe aus nicht verunreinigten Erd- und Felsmaterial
Das darf rein:
- Mutterboden
- Sand
- Erde
- Lehm
Ausgeschlossen sind:
- Erdaushub von verunreinigten Standorten
- Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
Baumischabfälle
Bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.
Das darf rein:
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne (kein Außenbereichsholz, z.B. Jägerzäune)
- Gips- und Gipskartonplatten
- Gasbeton (Potenbeton) (Ytong)
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen, Türzargen
- Kunststoffe
- Verpackungen
Ausgeschlossen sind:
- Sonderabfälle
- Metalle wie z.B. Träger
- Teerpappe, Bitumenschweißbahnen
- Asbestzement (Eternit)
- Hausmüll
- Autoreifen
- Isolier- und Dämmstoffe
- Farb- und Lackeimer
- Flüssige Stoffe
- Baustyropor HBCD
Grünabfälle
Pflanzliche Abfälle aus Garten- und Parkanlagen mit Ausnahme von Straßenkehrricht
Das darf rein:
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Äste und Wurzeln
- Rasen
- Sträucher
- kleinere Bäume
Ausgeschlossen sind:
- Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
- Küchen- und Speiseabfälle
Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.
Das darf rein:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Fenster und Türen
Ausgeschlossen sind:
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem Grünen Punkt
- Baustyropor HBCD
Restmüll
Das darf rein:
- Restmüll
- Abfälle aus Renovierungs- und Umbaumaßnahmen (außer Baustyropor HBCD)
Ausgeschlossen sind:
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Wertstoffe wie Papier, Glas, Schrott
- Altreifen
- Gartenabfälle
- Verpackungen mit dem Grünen Punkt
- Baustyropor HBCD